Big-Data, Datenschutz im Unternehmen, Online-Shop-Gestaltung, abmahnsicher im Internet, rechtsverletzende Äußerungen auf Bewertungsplattformen: Jedes Unternehmen hat mittlerweile mehr oder weniger intensive Berührungspunkte mit dem IT-Recht. Sei es, dass ein Bäckerei eine Internetpräsenz hat, auf welcher sie bestimmte Informationspflichten erfüllen muss, sei es, dass eine Apotheke einen Online-Shop bereit hält, der zahlreiche Pflichten aus dem Fernabsatzrecht mit sich bringt.
Kein Unternehmen kann mehr auf Software verzichten. Auch lassen sich Unternehmen maßgeschneidert Software anfertigen. Wie hat das Unternehmen den Fall geregelt, dass die Software nicht rechtzeitig oder mit anderen Features als vereinbart fertiggestellt wird? Sieht der Vertrag vor, welche Mitwirkungspflichten das Unternehmen hat?
Nicht zuletzt der Datenschutz ist in aller Munde. Wie verhält sich die Geschäftsführung „compliant“? Muss ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter bestellt werden? Was ist ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO?
Mein Beratungsfeld im Bereich IT-Recht erstreckt sich u. a. auf
- Erstellung von Softwarevertriebsverträgen (Lizenzverträge), IT-Pflegeveträge (SLA), etc.
- Begleitung bei Softwareerstellungsverträgen (unter Einbeziehung agiler Programmierungsmethoden – SCRUM)
- die Abwehr von (Unternehmer-) Persönlichkeitsrechtsverletzungen auf Bewertungsplattformen
- die abmahnsichere Homepage
- den abmahnsicheren Online-Shop
- die rechtliche Gestaltung jeder Art von Projekt im WWW
- die datenschutzrechtliche Beratung von Unternehmen